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    <title>Hausverwaltungsblog (Artikel mit Tag Kaution)</title>
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    <description>Aufregende Abenteuer in einer Hausverwaltung</description>
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    <pubDate>Fri, 11 Jun 2010 10:35:14 GMT</pubDate>

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        <title>RSS: Hausverwaltungsblog - Aufregende Abenteuer in einer Hausverwaltung</title>
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    <title>Ex und Hopp</title>
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            <category>Wohnungswechsel</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Martina Preuss)</author>
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    In unserer heutigen, schnellebigen Zeit scheint es Usus zu werden, die Wohnungen im Hauruck-Verfahren wechseln zu wollen.&lt;br /&gt;
Klar, dank des Arbeitsmarktes muss man den Jobs hinterherziehen, fast niemand ist mehr laenger als ein paar Jahre am selben Ort in derselben Firma beschaeftigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber &lt;em&gt;so schnell&lt;/em&gt;, wie manche Mieter sich das wuenschen, geht es leider doch nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bekomme gerade eine E-Mail, die Mietpartei ist bereits ausgezogen und hat die Wohnung sogar schon an einen Nachmieter uebergeben, obwohl der Mietvertrag noch bis zum 30.06. laeuft und der Nachmieter einen Vertrag ab 1.7. geschlossen hat.&lt;br /&gt;
Jetzt daengt sie erstens auf moeglichst umgehende (komplette) Auszahlung der Mietkaution, von Abnahme und ÃƒÅ“bergabe der Wohnung ist schon gar keine Rede mehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hallo? Wie das Vorgehen ist, habe ich der Mietpartei bereits vor einigen Wochen schriftlich mitgeteilt, waere ja schoen, wenn diese Briefe auch jemand lesen wuerde.&lt;br /&gt;
Werde gleich mal den/die Vermieter fragen, ob es denn ueberhaupt abgesprochen war, dass der Nachmieter schon einziehen durfte. Und ueberpruefen, ob und wer die Miete gezahlt hat.&lt;br /&gt;
So geht das ja nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachtrag: der fruehere Einzug war tatsaechlich abgesprochen, die Miete ist auch puenktlich gezahlt worden, mein Genoergel nehme ich daher zumindest in Teilen zurueck.&lt;br /&gt;
Die Situation erschwert jedoch eine &quot;anstaendige&quot; Wohnungabnahme und -uebergabe, ich kann ja den neuen Mietern schlecht aufgeben, sie sollten alle Moebel in die Mitte der Zimmer ruecken, damit man was sehen kann.&lt;br /&gt;
Nun gut, Chef kommt zur Wohnungsabnahme/-uebergabe mit, dann kann ich alle Schuld auf ihn schieben.  &lt;img src=&quot;http://www.hausverwaltungsblog.de/templates/default/img/emoticons/tongue.png&quot; alt=&quot;:-P&quot; style=&quot;display: inline; vertical-align: bottom;&quot; class=&quot;emoticon&quot; /&gt;  
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    <pubDate>Thu, 10 Jun 2010 10:44:11 +0200</pubDate>
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    <category>kaution</category>
<category>nachmieter</category>
<category>Wohnungsabnahme</category>

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    <title>Man muss immer misstrauisch sein</title>
    <link>http://www.hausverwaltungsblog.de/archiv/413-Man-muss-immer-misstrauisch-sein.php</link>
            <category>Kaution</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Martina Preuss)</author>
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    Neulich habe ich nach Beendigung eines Mietverhaeltnisses eine Teilkaution zurueckzahlen wollen und einen Verrechnungsscheck ueber eine zu hohe, weil im Sparbuch noch nicht in Euro umgerechnete und eingetragene Summe ausgestellt.&lt;br /&gt;
Das Malheur wurde gleich am naechsten Tag bemerkt und ein neuer Scheck mit korrigierter Summe und der Bitte, den anderen nicht einzuloesen, hinterhergesandt.&lt;br /&gt;
Gluecklicherweise haben wir den falsch ausgestellten Scheck vorsorglich sperren lassen, denn wie ich jetzt in den Kontoauszuegen gesehen habe, hat der ehemalige Mieter doch tatsaechlich beide Schecks am gleichen Tag bei seiner Bank eingereicht.&lt;br /&gt;
Entweder hat er den Brief nicht gelesen oder sich gedacht, probieren koenne man es ja mal ... 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 09 Jun 2009 12:31:49 +0200</pubDate>
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    <category>Kaution</category>
<category>Scheck</category>

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    <title>Strom und Kaution</title>
    <link>http://www.hausverwaltungsblog.de/archiv/406-Strom-und-Kaution.php</link>
            <category>Mieter/-in</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Martina Preuss)</author>
    <content:encoded>
    Langsam habe ich die Faxen dicke, in letzter Zeit ist es bei Mieterwechseln anscheinend ueblich, dass die ausziehenden Mieter zwar den Strom abmelden, die neuen Mieter aber ihren Strom nicht anmelden.&lt;br /&gt;
Man kann den Mietern ja nicht vorschreiben, welchen Anbieter sie zu waehlen haben, aber man sollte es doch innerhalb von zwei Monaten schaffen, sich wo auch immer anzumelden. &lt;img src=&quot;http://www.hausverwaltungsblog.de/templates/default/img/emoticons/eek.png&quot; alt=&quot;:-O&quot; style=&quot;display: inline; vertical-align: bottom;&quot; class=&quot;emoticon&quot; /&gt;&lt;br /&gt;
Dem war jedoch nicht so, der Eigentuemer hat stattdessen Vertrag und Zahlungsaufforderungen bekommen. Bis ich die saeumigen Mieter dann selbst und rueckwirkend bei unserem Stromanbieter angemeldet habe.&lt;br /&gt;
Heute kam schon wieder so ein Vertrag fuer eine laengst neu vermietete Wohnung. Da habe ich jedoch gleich auf den neuen Mieter umgemeldet.  &lt;img src=&quot;http://www.hausverwaltungsblog.de/templates/default/img/emoticons/wink.png&quot; alt=&quot;;-)&quot; style=&quot;display: inline; vertical-align: bottom;&quot; class=&quot;emoticon&quot; /&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hach, und dann die jungen Wilden wieder! Wir hatten eine Mietpartei, die hat ihre Miete mal grundsaetzlich nicht am dritten des laufenden Monats im voraus, sondern am Ende des darauffolgenden Monats gezahlt. Zum Ausgleich wollte sie dann bei der Wohnungsuebergabe sofort die Kaution haben. Obwohl eine Monatsmiete noch ausstand.&lt;br /&gt;
Heute nun kam die November-Miete doch noch herein. Und, was glaubt ihr, wer quasi im gleichen Atemzug anrief und die stantepedene Rueckzahlung der Kaution einforderte?  &lt;img src=&quot;http://www.hausverwaltungsblog.de/templates/default/img/emoticons/laugh.png&quot; alt=&quot;:-D&quot; style=&quot;display: inline; vertical-align: bottom;&quot; class=&quot;emoticon&quot; /&gt;  
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 17 Dec 2008 13:13:18 +0100</pubDate>
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    <category>kaution</category>
<category>Miete</category>
<category>strom</category>

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    <title>BGH urteilt: Teilkaution darf fuer ausstehende Betriebskostenabrechnung einbehalten werden</title>
    <link>http://www.hausverwaltungsblog.de/archiv/221-BGH-urteilt-Teilkaution-darf-fuer-ausstehende-Betriebskostenabrechnung-einbehalten-werden.php</link>
            <category>Recht + Gesetz</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Martina Preuss)</author>
    <content:encoded>
    Unsere schon lange geuebte Praxis, einen Teil der Mietkaution fuer noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen einzubehalten, hat der Bundesgerichtshof kuerzlich in einem Urteil  (AZ VIII ZR 71/05) bestaetigt:&lt;br /&gt;
Eine Mietkaution sichere nach Auffassung des BGH naemlich auch noch nicht faellige Ansprueche, die sich aus dem Mietverhaeltnis und seiner Abwicklung ergaeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wunderbar, jetzt haben wir doch eine hoechstrichterliche Entscheidung als passendes Argument in der Hand, wenn wieder ein Mieter auf Auszahlung der kompletten Kaution moeglichst noch am Tage der Wohnungsuebergabe daengelt.&lt;br /&gt;
So einen hatten wir erst neulich. Da heisst es, stoische Ruhe bewahren und selbst stur bleiben. &lt;img src=&quot;http://www.hausverwaltungsblog.de/templates/default/img/emoticons/wink.png&quot; alt=&quot;;-)&quot; style=&quot;display: inline; vertical-align: bottom;&quot; class=&quot;emoticon&quot; /&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 04 May 2006 09:27:19 +0200</pubDate>
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    <category>Betriebskostenabrechnung</category>
<category>Kaution</category>

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