Gäste und Hunde hat man übrigens tunlichst auseinanderzuhalten. Denn mopst der Köter das Gebiss eines Gastes - soll ja vorkommen - und verbuddelt dies im Garten, so muss die Tierhalterhaftpflicht für Ersatz zahlen, sofern das Gebiss nicht doch noch gefunden wird, was man aber nicht wünschen sollte, glaube ich.
Darf man im Innenhof eines Wohnblockes einen Biergarten aufmachen? Auch das nicht. Der Innenhof sei dem ruhigen Wohnen vorbehalten, die erzielten Emissionswerte würden überschritten, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ 25B 73/03).
Und noch etwas erfreuliches für Vermieter: sie dürfen nach eventuellen Mietschulden aus dem Vormietverhältnis eines Mietinteressenten fragen; lügt der neue Mieter und die Sache kommt dennoch heraus, kann der Vermieter die fristlose Kündigung mit Rämungsklage aussprechen. (Landgericht Itzehoe, AZ 9S132/07)

Kommentare
Mo, 26.07.2010 14:35
Moderne Deportation. Zeigt an, daß die Deutschen ihr Herrenm enschentum noch nicht ganz abg elegt haben.
Mo, 26.07.2010 14:32
Ewig das Gemeckere, schliessli ch war doch das Wasser für die Toilettenspülung und das Toil ettenpapier kostenlos.
Mi, 23.06.2010 15:36
Tele** hat der ** mit getei lt welcher Mieter, erst mal o hne Namen, Wohnung Nr.sowieso hat kein Kabel. Daraufh [...]
Di, 18.05.2010 23:54
Da nicht nur eine Mietpartei, sondern dank Funkvernetzung da s ganze Haus aufschrecken täte , hoffe ich jedenfalls, [...]
Di, 18.05.2010 19:40
Mir könnte man das schwer verk aufen: 1,50 Euro mehr pro Mona t und dafür 2-3 mal im Jahr zw ischen 2 und 5 Uhr nacht [...]