Gaeste und Hunde hat man uebrigens tunlichst auseinanderzuhalten. Denn mopst der Koeter das Gebiss eines Gastes - soll ja vorkommen - und verbuddelt dies im Garten, so muss die Tierhalterhaftpflicht fuer Ersatz zahlen, sofern das Gebiss nicht doch noch gefunden wird, was man aber nicht wuenschen sollte, glaube ich.
Darf man im Innenhof eines Wohnblockes einen Biergarten aufmachen? Auch das nicht. Der Innenhof sei dem ruhigen Wohnen vorbehalten, die erzielten Emissionswerte wuerden ueberschritten, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ 25B 73/03).
Und noch etwas erfreuliches fuer Vermieter: sie duerfen nach eventuellen Mietschulden aus dem Vormietverhaeltnis eines Mietinteressenten fragen; luegt der neue Mieter und die Sache kommt dennoch heraus, kann der Vermieter die fristlose Kuendigung mit aemungsklage aussprechen. (Landgericht Itzehoe, AZ 9S132/07)

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