Wie im Dezember berichtet, sind die Schönheitsreparatur-Klauseln in etlichen alten Mietverträgen per BGH-Urteil ungültig geworden, so dass wieder die gesetzliche Regelung gilt, nach der der Vermieter bzw. Eigentümer Renovierungen zu übernehmen hat (theoretisch jedenfalls, Anwälte von Haus und Grund z.B. sehen das in den meisten Fällen differenzierter).
Inzwischen sind einige Vermieter dazu übergegangen, ihren Mietern geänderte Verträge mit wieder wirksamer Abwälzung der Renovierungspflicht auf den Mieter vorzulegen. Unterschreibt der Mieter nicht, gibt es alternativ eine Mieterhöhung. Dieses Vorgehen ist von einigen Amtsgerichten und einem Oberlandesgericht bereits abgesegnet worden (siehe Artikel in der Welt).
Ok, diese Urteile heissen natürlich noch nicht, dass das in dieser Weise allgemeingültig handhabbar ist. Deshalb wird am 16. Juli ein Urteil des BGH zu der Problematik allerorten mit Spannung erwartet.
*schonmal Datum im Kalender anstreichen*
(via Law Blog)
Artikel mit Tag Schönheitsreparaturen
Freitag, 11. April 2008
Renovierungspflicht oder Mieterhöhung
Geschrieben von Martina Preuss
in Recht + Gesetz
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Zuletzt bearbeitet am 11.04.2008 09:55
Donnerstag, 6. März 2008
Rauchen in Mietwohnungen
Gestern ging eine Pressemitteilung durch die Medien, mitunter betitelt mit "Keine Renovierungspflicht für starke Raucher" (siehe Stern). Hört sich für die dank der Nichtrauchergesetze sowieso schon stark gebeutelten Raucher und Raucherinnen doch gut an, oder?
Die ursprüngliche Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes trägt hingegen den Titel:
Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der Mieter begründen
Und das hört sich hinwiederum gar nicht so euphorisch an, wie manche Medien auf den ersten Blick glauben machen wollen.
Ja, also, wie denn nun? Der Pressetext des BGH führt dazu aus:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Rauchen in einer Mietwohnung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht und eine Schadensersatzpflicht des Mieters begründet, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhängig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht.
Da sich jedoch die meisten durch Rauchen verursachten Schäden in der Regel durch die normalen Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, also keinen Schadensersatzanspruch begründen dürften, tut der Vermieter - wie bei allen Mietverträgen - gut daran, wirksame Klauseln zur Abwälzung notwendiger Schönheitsreparaturen auf den Mieter / die Mieterin in den Mietvertrag aufzunehmen.
Die ursprüngliche Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes trägt hingegen den Titel:
Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der Mieter begründen
Und das hört sich hinwiederum gar nicht so euphorisch an, wie manche Medien auf den ersten Blick glauben machen wollen.
Ja, also, wie denn nun? Der Pressetext des BGH führt dazu aus:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Rauchen in einer Mietwohnung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht und eine Schadensersatzpflicht des Mieters begründet, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhängig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht.
Da sich jedoch die meisten durch Rauchen verursachten Schäden in der Regel durch die normalen Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, also keinen Schadensersatzanspruch begründen dürften, tut der Vermieter - wie bei allen Mietverträgen - gut daran, wirksame Klauseln zur Abwälzung notwendiger Schönheitsreparaturen auf den Mieter / die Mieterin in den Mietvertrag aufzunehmen.
Geschrieben von Martina Preuss
in Recht + Gesetz
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Zuletzt bearbeitet am 06.03.2008 10:13
Tags für diesen Artikel: Rauchen, Schönheitsreparaturen
Mittwoch, 27. Februar 2008
Der Maler malert
Gestern, nein vorgestern rief der Nachmieter an, der mit der Renovierung seiner neuen Wohnung durch die Vormieter nicht zufrieden war. Er hätte nun den Maler beauftragt, der auch seine Wohnung malern würde, dies zu übernehmen.
Selbst wenn sie unter Stress und Ärger getroffen wurden, sollten Mieter sowas nicht entscheiden, auch wenn Reparaturen im Haus bzw. der Wohnung anstehen, die Sache des Vermieters sind.
Zuerst muss der Vermieter informiert werden, damit er in die Lage versetzt wird, Abhilfe schaffen zu können. Ansonsten könnte der Mieter schlechte Karten haben, wenn er dem Vermieter hinterher die Rechnung zum Ersatz der verauslagten Kosten präsentiert.
Im vorliegenden Fall hatte ich tatsächlich Mühe, dem Mieter dies auseinanderzusetzen. Ja, es bleibt nur noch diese Woche für die Renovierung, dennoch nein, der Mieter ist noch gar nicht Mieter der Wohnung und die Angelegenheit ist Sache des Vermieters, der sich mit dem Vormieter auseinandersetzen muss.
Am Ende des hektischen Tages wurde dem Maler der Auftrag des Mieters entzogen und durch den Vermieter wieder erteilt. Unter Umständen ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Jetzt müssen wir uns wegen der Kosten nur noch mit dem Vormieter einigen.
Selbst wenn sie unter Stress und Ärger getroffen wurden, sollten Mieter sowas nicht entscheiden, auch wenn Reparaturen im Haus bzw. der Wohnung anstehen, die Sache des Vermieters sind.
Zuerst muss der Vermieter informiert werden, damit er in die Lage versetzt wird, Abhilfe schaffen zu können. Ansonsten könnte der Mieter schlechte Karten haben, wenn er dem Vermieter hinterher die Rechnung zum Ersatz der verauslagten Kosten präsentiert.
Im vorliegenden Fall hatte ich tatsächlich Mühe, dem Mieter dies auseinanderzusetzen. Ja, es bleibt nur noch diese Woche für die Renovierung, dennoch nein, der Mieter ist noch gar nicht Mieter der Wohnung und die Angelegenheit ist Sache des Vermieters, der sich mit dem Vormieter auseinandersetzen muss.
Am Ende des hektischen Tages wurde dem Maler der Auftrag des Mieters entzogen und durch den Vermieter wieder erteilt. Unter Umständen ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Jetzt müssen wir uns wegen der Kosten nur noch mit dem Vormieter einigen.
Geschrieben von Martina Preuss
in Reparaturen
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Zuletzt bearbeitet am 27.02.2008 10:01
Tags für diesen Artikel: Renovierung, Schönheitsreparaturen
Donnerstag, 13. Dezember 2007
Dies und Das
Ein kleines Update quer durch die Hausverwaltung:
- Die Wohnung in Kassel ist vermietet, das Loch in der Küche ist beseitigt und heute wird schon zu Ende gefliest, so dass die Wohnung morgen pünktlich übergeben werden kann.
- Die Schönheitsreparaturen-Angelegenheit stellt sich nach Auskunft des Anwaltes von Haus + Grund nicht ganz so einfach dar und wir werden mit der Mietpartei einen Termin ausmachen, um notwendige Schönheitsreparaturen nach Sachlage zu besprechen. Ich hoffe, dass die Sache so friedlich und in beiderseitigem Einvernehmen über die Bühne gehen kann.
- Hänge immer noch an der letzten Betriebskostenabrechnung für 2006, deshalb gab/gibt es momentan hier wenig zu lesen und mein kleiner Betriebskostenspiegel für die von mir verwalteten Häuser ist auch noch nicht veröffentlicht.
- Die Wohnung in Kassel ist vermietet, das Loch in der Küche ist beseitigt und heute wird schon zu Ende gefliest, so dass die Wohnung morgen pünktlich übergeben werden kann.
- Die Schönheitsreparaturen-Angelegenheit stellt sich nach Auskunft des Anwaltes von Haus + Grund nicht ganz so einfach dar und wir werden mit der Mietpartei einen Termin ausmachen, um notwendige Schönheitsreparaturen nach Sachlage zu besprechen. Ich hoffe, dass die Sache so friedlich und in beiderseitigem Einvernehmen über die Bühne gehen kann.
- Hänge immer noch an der letzten Betriebskostenabrechnung für 2006, deshalb gab/gibt es momentan hier wenig zu lesen und mein kleiner Betriebskostenspiegel für die von mir verwalteten Häuser ist auch noch nicht veröffentlicht.
Geschrieben von Martina Preuss
in In eigener Sache
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Zuletzt bearbeitet am 13.12.2007 11:23
Tags für diesen Artikel: Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen
Freitag, 26. Januar 2007
Neue Tapeten
Ach, manche Mieter sind mitunter so süss. 
Heute der Anruf eines Mieters, der Renovierungslust verspürte und tatsächlich nachfragte, ob er denn statt der Raufaser auch eine hochwertigere, streichbare Strukturtapete anbringen dürfe.
Klar darf er das! Solange der Mietvertrag besteht, hat der Vermieter doch an der Einrichtung und Gestaltung der Wohnung nix mitzubestimmen (es sei denn, es werden bauliche Massnahmen vorgenommen).
Heute der Anruf eines Mieters, der Renovierungslust verspürte und tatsächlich nachfragte, ob er denn statt der Raufaser auch eine hochwertigere, streichbare Strukturtapete anbringen dürfe.
Klar darf er das! Solange der Mietvertrag besteht, hat der Vermieter doch an der Einrichtung und Gestaltung der Wohnung nix mitzubestimmen (es sei denn, es werden bauliche Massnahmen vorgenommen).
Geschrieben von Martina Preuss
in Mieter/-in
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Zuletzt bearbeitet am 26.01.2007 16:33
Tags für diesen Artikel: Schönheitsreparaturen, Tapete
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Kommentare
Mo, 26.07.2010 14:35
Moderne Deportation. Zeigt an, daß die Deutschen ihr Herrenm enschentum noch nicht ganz abg elegt haben.
Mo, 26.07.2010 14:32
Ewig das Gemeckere, schliessli ch war doch das Wasser für die Toilettenspülung und das Toil ettenpapier kostenlos.
Mi, 23.06.2010 15:36
Tele** hat der ** mit getei lt welcher Mieter, erst mal o hne Namen, Wohnung Nr.sowieso hat kein Kabel. Daraufh [...]
Di, 18.05.2010 23:54
Da nicht nur eine Mietpartei, sondern dank Funkvernetzung da s ganze Haus aufschrecken täte , hoffe ich jedenfalls, [...]
Di, 18.05.2010 19:40
Mir könnte man das schwer verk aufen: 1,50 Euro mehr pro Mona t und dafür 2-3 mal im Jahr zw ischen 2 und 5 Uhr nacht [...]