[...] dass es sich bei den Kosten des Nutzerwechsels nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um – nicht umlagefähige – Kosten der Verwaltung handelt.
Nutzerwechselgebühren bei den Heizkostenabrechnung entstehen in der Regel, wenn eine Mietpartei vor der regulären Ablesung durch die Abrechnungsfirmen auszieht.
Doch halt, liebe Mieter/-innen, nicht zu früh gefreut: Damit hat der Vermieter die Kosten des Nutzerwechsels zu tragen, sofern die Parteien keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen haben.
Ich als kompetente Hausverwalterin
Aufgrund des Urteils wird es wohl sowieso mal wieder Zeit, Standardmietverträge zu überarbeiten bzw. sich welche auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu kaufen. Denn, wer veraltete Mietverträge einsetzt, den kostet das bares Geld und ausserdem ist er selbst schuld.
Link: Pressemitteilung des BGH vom 14.11.2007

Kommentare
Mo, 26.07.2010 14:35
Moderne Deportation. Zeigt an, daß die Deutschen ihr Herrenm enschentum noch nicht ganz abg elegt haben.
Mo, 26.07.2010 14:32
Ewig das Gemeckere, schliessli ch war doch das Wasser für die Toilettenspülung und das Toil ettenpapier kostenlos.
Mi, 23.06.2010 15:36
Tele** hat der ** mit getei lt welcher Mieter, erst mal o hne Namen, Wohnung Nr.sowieso hat kein Kabel. Daraufh [...]
Di, 18.05.2010 23:54
Da nicht nur eine Mietpartei, sondern dank Funkvernetzung da s ganze Haus aufschrecken täte , hoffe ich jedenfalls, [...]
Di, 18.05.2010 19:40
Mir könnte man das schwer verk aufen: 1,50 Euro mehr pro Mona t und dafür 2-3 mal im Jahr zw ischen 2 und 5 Uhr nacht [...]