Besonders um den Jahreswechsel herum stellt sich die Frage, ob es wirklich Sinn macht, kurz nach der regulären Ablesung noch eine Zwischenablesung zur Ermittlung der Verbrauchswerte zu machen.
Ich hatte gerade wieder einen Anruf einer ehemaligen Mieterin, die nachfragte, wie denn der in der Abrechnung ausgewiesene Verbrauch für einen Monat zustande gekommen wäre, in dem sie die Wohnung nicht bewohnt hätten, weil schon ausgezogen.
Nachdem ich jetzt alle Unterlagen gecheckt habe, und keine Zwischenablesung finden konnte, fiel es mir wieder ein:
Ich hatte wegen des kurzen Zeitraumes keine Zwischenablesung beauftragt, die Kosten wurden daher für diese Mieterin vom Jahr heruntergerechnet.
Die reguläre Ablesung war Anfang Dezember, offizieller Auszug am 31. Januar. Hätte ich für diesen Zeitraum eine Extra-Ablesung beauftragt, wären wegen Winter und kalt mindestens für den Dezember noch ein paar Einheiten zusammengekommen, wo die Wohnung noch bewohnt war.
Sagen wir mal: 3 Einheiten, was nicht viel ist für eine Wohnung dieser Grösse und einen echten Wintermonat; das entspricht einem Betrag von ca. 25 €.
Dann kommen noch die Kosten für die Zwischenablesung hinzu: ca. 29 €
Macht Mehrkosten zur jetzigen Abrechnung von 54 €
Davon ziehe ich die vom Jahr auf den Monat heruntergerechneten Kosten für Verbrauchseinheiten in Höhe von ca. 49 € ab.
Bleiben - äh - sensationelle 5 € Ersparnis.

(Alle konkreten Zahlen sind auf dieses spezielle Abrechnungsjahr, diese spezielle Stadt, dieses spezielle Haus, diese spezielle Wohnung usw. ausgelegt, also nicht übertragbar.)
Hmm - nicht wirklich viel. Vor allem, wenn man bedenkt, wieviel Erklärungsbedarf so eine Lösung hervorruft.
Andererseits, wenn ich eine Zwischenablesung beauftrage, ist es mir auch schon passiert, dass ein Ex-Mieter hinterher die Kosten dafür nicht zu übernehmen gewillt war. Der war aber auch ein spezieller Fall und ich am Ende drauf und dran, ihm eine neue Abrechnung mit Schätzung des Verbrauchs zu verpassen.
Die Abwälzung der Kosten für Zwischenablesungen und Nutzerwechsel auf die ein- und ausziehenden Mieter ist generell eher in der Grauzone angesiedelt. Auf der sicheren Seite ist ein Vermieter nur, wenn er dies ausdrücklich in den Mietvertrag aufnimmt. Leider taucht sowas in Standardmietverträgen in der Regel nicht auf.
Kommentare
Mo, 26.07.2010 14:35
Moderne Deportation. Zeigt an, daß die Deutschen ihr Herrenm enschentum noch nicht ganz abg elegt haben.
Mo, 26.07.2010 14:32
Ewig das Gemeckere, schliessli ch war doch das Wasser für die Toilettenspülung und das Toil ettenpapier kostenlos.
Mi, 23.06.2010 15:36
Tele** hat der ** mit getei lt welcher Mieter, erst mal o hne Namen, Wohnung Nr.sowieso hat kein Kabel. Daraufh [...]
Di, 18.05.2010 23:54
Da nicht nur eine Mietpartei, sondern dank Funkvernetzung da s ganze Haus aufschrecken täte , hoffe ich jedenfalls, [...]
Di, 18.05.2010 19:40
Mir könnte man das schwer verk aufen: 1,50 Euro mehr pro Mona t und dafür 2-3 mal im Jahr zw ischen 2 und 5 Uhr nacht [...]