Gestern abend war uebrigens endlich, ich glaube nach fast 10 Telefonaten, der Glaser da und hat sich die gesprungene Fensterscheibe angesehen.
Mir sagte er, das waere kein Spannungsriss, sondern koennte durch einen zurueckgeschobenen Stuhl entstanden sein.
Wir waren uns nicht einig, wer denn nun die Rechnung bezahlen wird. Also rief ich heute erstmal die Mieterin an und erzaehlte ihr, dass das wohl nicht auf Gewaehrleistung repariert werden koennte und Glasbruch auch in der Gebaeudeversicherung nicht eingeschlossen ist.
Sie wies natuerlich jegliche wie auch immer geartete
Mitwirkung am Sprung weit von sich und meinte, sie haette das erst bemerkt, nachdem sie aus dem Wochenende zurueckgekommen sei.
Ok, da ich ja nun schon die Erfahrungen hinter mich gebracht habe, dass durch Dritte uebermittelte Informationen gemaess dem Gesetz der Stillen Post immer verstuemmelt ankommen muessen, riet ich ihr zum direkten Austausch mit dem Glaser.
Das scheint aber wenig erfolgreich gewesen zu sein, denn gleich darauf bekam ich wieder den empoerten Anruf, der Glaser haette ja gar nichts dergleichen gesagt, was ich noch behauptet hatte etc.pp. Keiner wills gewesen sein und keiner wills bezahlen ...
Zum Schluss habe ich die Baufirma angerufen und mich mit dem Bauleiter beraten, wie wir das regeln koennen. Der wies darauf hin, dass es sogar ein Buch geben soll, in dem alle moeglichen Bruchbilder und ihre verschiedenen Ursachen verzeichnet sind.
Google sei Dank habe ich auch tatsaechlich was entsprechendes im Netz gefunden (
Sanco Glasbuch, Kapitel 15.10.4.1, Typische Bruchbilder fuer Flachglas). Danach sieht es so aus, als handelte es sich um einen durch Biegebeanspruchung, Druck, Sog, Verspannungen und Belastung verursachten Glasbruch (Bild 2 in Kapitel 15.10.4.1.3), denn die Fensterscheibe ist wirklich recht gross.
Das werde ich doch gleich morgen dem Bauleiter durchgeben, dann kann er sich mit dem Glaser auseinandersetzen, der die Scheibe erst bestellen wollte, wenn er weiss, wer sie bezahlt.
Und ich habe wieder mal was dazugelernt.
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