Ein kleines Update quer durch die Hausverwaltung:
- Die Wohnung in Kassel ist vermietet, das Loch in der Küche ist beseitigt und heute wird schon zu Ende gefliest, so dass die Wohnung morgen pünktlich übergeben werden kann.
- Die Schönheitsreparaturen-Angelegenheit stellt sich nach Auskunft des Anwaltes von Haus + Grund nicht ganz so einfach dar und wir werden mit der Mietpartei einen Termin ausmachen, um notwendige Schönheitsreparaturen nach Sachlage zu besprechen. Ich hoffe, dass die Sache so friedlich und in beiderseitigem Einvernehmen über die Bühne gehen kann.
- Hänge immer noch an der letzten Betriebskostenabrechnung für 2006, deshalb gab/gibt es momentan hier wenig zu lesen und mein kleiner Betriebskostenspiegel für die von mir verwalteten Häuser ist auch noch nicht veröffentlicht.
Artikel mit Tag Betriebskostenabrechnung
Verwandte Tags
Buchhaltung Eigentümer Gas Kaution Mahnverfahren Schönheitsreparaturen Strom Urteile Warmmiete WasserDonnerstag, 13. Dezember 2007
Dies und Das
Geschrieben von Martina Preuss
in In eigener Sache
um
11:23
| Kommentare (0)
| Trackbacks (0)
Zuletzt bearbeitet am 13.12.2007 11:23
Tags für diesen Artikel: Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen
Montag, 20. August 2007
Mahnverfahren
Nach längerer Zeit werden wir morgen mal wieder ein Mahnverfahren einleiten.
Ein Mieter ist schon vor längerem ausgezogen, Chef hat die Wohnungsrückgabe gemacht und sich tatsächlich vom Mieter unter Druck setzen lassen, nach dem Motto "vollständige Kautionsrückgabe, sonst keine Schlüsselrückgabe". Solch eine Forderung sollte einen jäh misstrauisch werden lassen ...
Jetzt jedenfalls laufen wir seit fast zwei Jahren einer Nachzahlung aus der letzten Betriebskostenabrechnung hinterher. Der letzte Brief war eben auch der letzte Brief und morgen fülle ich das Formular fürs Mahnverfahren aus. Übrigens wegen ungefähr 50 €.
Ein Mieter ist schon vor längerem ausgezogen, Chef hat die Wohnungsrückgabe gemacht und sich tatsächlich vom Mieter unter Druck setzen lassen, nach dem Motto "vollständige Kautionsrückgabe, sonst keine Schlüsselrückgabe". Solch eine Forderung sollte einen jäh misstrauisch werden lassen ...
Jetzt jedenfalls laufen wir seit fast zwei Jahren einer Nachzahlung aus der letzten Betriebskostenabrechnung hinterher. Der letzte Brief war eben auch der letzte Brief und morgen fülle ich das Formular fürs Mahnverfahren aus. Übrigens wegen ungefähr 50 €.
Geschrieben von Martina Preuss
in Betriebskosten
um
13:23
| Kommentare (0)
| Trackbacks (0)
Zuletzt bearbeitet am 20.08.2007 13:23
Tags für diesen Artikel: betriebskostenabrechnung, Mahnverfahren
Dienstag, 31. Oktober 2006
Eigentümliches
Die Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft, bei der ich eine vermietete Wohnung sozusagen zweitverwalte, habe ich ja langsam gefressen. Die Eigentümer allerdings auch.
Bei jeder Abrechnung finde ich Fehler, mal fehlen abzurechnende Posten, mal wird nicht jahresweise abgegrenzt, mal gibt es schlicht Rechenfehler in der Abrechnung, dann werden bereits beschlossene Umlageschlüssel über Bord geworfen, Mieterwechsel werden nicht richtig übernommen und und und.
Die letzten drei Jahre habe ich wirklich jede Abrechnung wieder zurückgegeben und den Eigentümer vor der Versammlung informiert, was fehlt bzw. falsch ist. Zwei Jahre hat es deshalb eine neue Abrechnung gegeben.
Eigentlich hätte es dieses Jahr ebenfalls eine korrigierte Abrechnung geben müssen, so war es vereinbart und so berichtete der Eigentümer anhand seiner Notizen aus der Versammlung.
Drei Monate später kam tatsächlich schon das Protokoll und was muss ich lesen: laut Protokoll wurde die Abrechnung vorgelegt - und genehmigt. Leidet die Hausverwaltung unter Gedächtnisverlust oder hat sie schlicht keinen Bock?
Letzteres ist wahrscheinlich, denn nachdem ich die korrigierte Abrechnung schrifltich angemahnt hatte, erhielt der Eigentümer gestern einen Anruf, Tenor die Abrechnung wäre so wie sie ist und basta.
Da frage ich mich doch langsam, wer hier von wem warum wofür bezahlt wird.
Bei jeder Abrechnung finde ich Fehler, mal fehlen abzurechnende Posten, mal wird nicht jahresweise abgegrenzt, mal gibt es schlicht Rechenfehler in der Abrechnung, dann werden bereits beschlossene Umlageschlüssel über Bord geworfen, Mieterwechsel werden nicht richtig übernommen und und und.
Die letzten drei Jahre habe ich wirklich jede Abrechnung wieder zurückgegeben und den Eigentümer vor der Versammlung informiert, was fehlt bzw. falsch ist. Zwei Jahre hat es deshalb eine neue Abrechnung gegeben.
Eigentlich hätte es dieses Jahr ebenfalls eine korrigierte Abrechnung geben müssen, so war es vereinbart und so berichtete der Eigentümer anhand seiner Notizen aus der Versammlung.
Drei Monate später kam tatsächlich schon das Protokoll und was muss ich lesen: laut Protokoll wurde die Abrechnung vorgelegt - und genehmigt. Leidet die Hausverwaltung unter Gedächtnisverlust oder hat sie schlicht keinen Bock?
Letzteres ist wahrscheinlich, denn nachdem ich die korrigierte Abrechnung schrifltich angemahnt hatte, erhielt der Eigentümer gestern einen Anruf, Tenor die Abrechnung wäre so wie sie ist und basta.
Da frage ich mich doch langsam, wer hier von wem warum wofür bezahlt wird.
Geschrieben von Martina Preuss
in Eigentümer/-in
um
12:20
| Kommentare (2)
| Trackbacks (0)
Zuletzt bearbeitet am 31.10.2006 12:20
Tags für diesen Artikel: Betriebskostenabrechnung, Eigentümer
Dienstag, 15. August 2006
Bruttowarmmiete ist verboten
Laut einem kürzlich veröffentlichten Urteil des BGH (AZ ZR VIII 212/05) widerspricht die mietvertragliche Vereinbarung einer Warmmiete bzw. einer Heizkostenpauschale dem § 2 der Heizkostenverordnung und ist damit nicht zulässig.
Ausnahme: es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, dessen eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird.
Aber mal ehrlich: wer wird heutzutage noch Nebenkostenpauschalen jeder Couleur vereinbaren? Bei den allzeit steigenden Preisen wäre das ein ziemlich grosses Verlustgeschäft für den Vermieter, das den Aufwand für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung überwiegen dürfte.
Ich stürze mich ab heute auch wieder in die Abrechnungen 2005 ...
Ausnahme: es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, dessen eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird.
Aber mal ehrlich: wer wird heutzutage noch Nebenkostenpauschalen jeder Couleur vereinbaren? Bei den allzeit steigenden Preisen wäre das ein ziemlich grosses Verlustgeschäft für den Vermieter, das den Aufwand für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung überwiegen dürfte.
Ich stürze mich ab heute auch wieder in die Abrechnungen 2005 ...
Geschrieben von Martina Preuss
in Recht + Gesetz
um
09:26
| Kommentar (1)
| Trackbacks (0)
Zuletzt bearbeitet am 15.08.2006 09:34
Donnerstag, 4. Mai 2006
BGH urteilt: Teilkaution darf für ausstehende Betriebskostenabrechnung einbehalten werden
Unsere schon lange geübte Praxis, einen Teil der Mietkaution für noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen einzubehalten, hat der Bundesgerichtshof kürzlich in einem Urteil (AZ VIII ZR 71/05) bestätigt:
Eine Mietkaution sichere nach Auffassung des BGH nämlich auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergäben.
Wunderbar, jetzt haben wir doch eine höchstrichterliche Entscheidung als passendes Argument in der Hand, wenn wieder ein Mieter auf Auszahlung der kompletten Kaution möglichst noch am Tage der Wohnungsübergabe drängelt.
So einen hatten wir erst neulich. Da heisst es, stoische Ruhe bewahren und selbst stur bleiben.
Eine Mietkaution sichere nach Auffassung des BGH nämlich auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergäben.
Wunderbar, jetzt haben wir doch eine höchstrichterliche Entscheidung als passendes Argument in der Hand, wenn wieder ein Mieter auf Auszahlung der kompletten Kaution möglichst noch am Tage der Wohnungsübergabe drängelt.
So einen hatten wir erst neulich. Da heisst es, stoische Ruhe bewahren und selbst stur bleiben.
Geschrieben von Martina Preuss
in Recht + Gesetz
um
09:27
| Kommentare (0)
| Trackbacks (0)
Zuletzt bearbeitet am 04.05.2006 09:33
Tags für diesen Artikel: Betriebskostenabrechnung, Kaution
Dienstag, 21. Februar 2006
Der Städtischen Werke Twist zweiter Teil
Langsam frage ich mich ernsthaft, wie die Gaspreise kalkuliert werden und ob der Verbraucher nicht durch die Bank ver***t wird.
Gerade hatte ich ein zweites Gespräch mit den Städtischen Werken wegen der fehlenden Jahres-Abgrenzung in der letzten Abrechnung. Immerhin wurde ich wie versprochen zurückgerufen, sogar zum zweiten Mal, nachdem ich letzte Woche wegen Krankheit ausgefallen war.
Man bot mir dabei an, die Abrechnung zu stornieren und neu zu erstellen. Der klitzekleine Haken daran: da der Gaspreis jeden Tag neu berechnet wird, müsste dabei auch ein nun höherer Brennwertfaktor berücksichtigt werden, was zu einer weiteren Nachzahlung führen würde.
Bitte?
Mit Blick auf bereits jetzt mehr als 3000 € Nachzahlung habe ich davon Abstand genommen, die durchaus nette Dame hat mir alternativ einen Zählerstand zum 31.12. telefonisch durchgegeben, mit dem ich jetzt zu Fuss abgrenzen darf.
Wobei das System im Nachhinein mal eben zum einen Termin 4 m³ weggenommen und einem anderen Datum wieder zugeschlagen hat. Naja, Hauptsache, der Endpreis bleibt gleich.
Vergessen habe ich ausserdem, nach der Abgrenzung für das verbrauchte Wasser und den Strom zu fragen. Aber das werde ich jetzt ebenfalls zu Fuss ausrechnen, wer weiss wieviel Wasser sonst plötzlich zusätzlich im Kanal verschwunden ist.
Die Mitarbeiterin der Städtischen Werke beichtete, es wäre nicht nur ein neues Abrechnungdesign entwickelt, sondern das ganze System umgestellt worden und nun würden sie noch mit den Kinderkrankheiten kämpfen.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Verbraucher nicht nachhaken und sich stattdessen mit einer dann wohl eher fehlerhaften Abrechnung zufrieden geben ...
Gerade hatte ich ein zweites Gespräch mit den Städtischen Werken wegen der fehlenden Jahres-Abgrenzung in der letzten Abrechnung. Immerhin wurde ich wie versprochen zurückgerufen, sogar zum zweiten Mal, nachdem ich letzte Woche wegen Krankheit ausgefallen war.
Man bot mir dabei an, die Abrechnung zu stornieren und neu zu erstellen. Der klitzekleine Haken daran: da der Gaspreis jeden Tag neu berechnet wird, müsste dabei auch ein nun höherer Brennwertfaktor berücksichtigt werden, was zu einer weiteren Nachzahlung führen würde.
Bitte?
Mit Blick auf bereits jetzt mehr als 3000 € Nachzahlung habe ich davon Abstand genommen, die durchaus nette Dame hat mir alternativ einen Zählerstand zum 31.12. telefonisch durchgegeben, mit dem ich jetzt zu Fuss abgrenzen darf.
Wobei das System im Nachhinein mal eben zum einen Termin 4 m³ weggenommen und einem anderen Datum wieder zugeschlagen hat. Naja, Hauptsache, der Endpreis bleibt gleich.
Vergessen habe ich ausserdem, nach der Abgrenzung für das verbrauchte Wasser und den Strom zu fragen. Aber das werde ich jetzt ebenfalls zu Fuss ausrechnen, wer weiss wieviel Wasser sonst plötzlich zusätzlich im Kanal verschwunden ist.
Die Mitarbeiterin der Städtischen Werke beichtete, es wäre nicht nur ein neues Abrechnungdesign entwickelt, sondern das ganze System umgestellt worden und nun würden sie noch mit den Kinderkrankheiten kämpfen.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Verbraucher nicht nachhaken und sich stattdessen mit einer dann wohl eher fehlerhaften Abrechnung zufrieden geben ...
Geschrieben von Martina Preuss
in Betriebskosten
um
13:25
| Kommentar (1)
| Trackbacks (0)
Zuletzt bearbeitet am 22.02.2006 01:38
Dienstag, 14. Februar 2006
Städtische Werke - der Aufreger des Tages
Für das Haus in Kassel kann ich leider keine Entwarnung geben, was Heizkosten, Strom und Wasser betrifft.
Heute bekam ich die Abrechnung für 2005 und die Städtischen Werke wollen gut 3000 Euro Nachzahlung kassieren, das sind rund und roh 35 Prozent Aufschlag.
Als wenn das noch nicht genug der bösen Überraschungen ist, haben sich die Städtischen Werke an einer neu gestylten Abrechnung versucht. Ich schreibe versucht, weil sie entgegen der vollmundigen Ankündigung im beigelegten vielfarbigen Flyer weder übersichtlicher noch nachvollziehbarer ist.
Diese Abrechnung ist nur noch mit viel Zeit durchschaubar. Man sollte sie ihnen wieder zurückschicken ...
Das werde ich sowieso machen müssen, denn die Städtischen Werke waren so begeistert von ihrem neuen Design, dass sie glatt vergessen haben, eine Jahresabgrenzung durchzuführen.
Deshalb sollen sie mir bitte erklären, wie ich anhand von Verbräuchen, über einen Zeitraum vom 21.01.2005-23.01.2006 erfasst, eine Betriebskostenabrechnung über den vorgeschriebenen Zeitraum vom 01.01.2005-31.12.2005 erstellen soll.
Um den Schock für die Mieter etwas zu mildern, werde ich ihnen wohl aufgeben müssen, schon jetzt für eine saftige Nachzahlung Geld zurückzulegen. Und gleichzeitig die Vorauszahlung für 2006 anpassen, die ich optimistischerweise letztes Jahr allzu günstig ausgelegt habe.
Heute bekam ich die Abrechnung für 2005 und die Städtischen Werke wollen gut 3000 Euro Nachzahlung kassieren, das sind rund und roh 35 Prozent Aufschlag.
Als wenn das noch nicht genug der bösen Überraschungen ist, haben sich die Städtischen Werke an einer neu gestylten Abrechnung versucht. Ich schreibe versucht, weil sie entgegen der vollmundigen Ankündigung im beigelegten vielfarbigen Flyer weder übersichtlicher noch nachvollziehbarer ist.
Diese Abrechnung ist nur noch mit viel Zeit durchschaubar. Man sollte sie ihnen wieder zurückschicken ...
Das werde ich sowieso machen müssen, denn die Städtischen Werke waren so begeistert von ihrem neuen Design, dass sie glatt vergessen haben, eine Jahresabgrenzung durchzuführen.
Deshalb sollen sie mir bitte erklären, wie ich anhand von Verbräuchen, über einen Zeitraum vom 21.01.2005-23.01.2006 erfasst, eine Betriebskostenabrechnung über den vorgeschriebenen Zeitraum vom 01.01.2005-31.12.2005 erstellen soll.
Um den Schock für die Mieter etwas zu mildern, werde ich ihnen wohl aufgeben müssen, schon jetzt für eine saftige Nachzahlung Geld zurückzulegen. Und gleichzeitig die Vorauszahlung für 2006 anpassen, die ich optimistischerweise letztes Jahr allzu günstig ausgelegt habe.
Geschrieben von Martina Preuss
in Betriebskosten
um
12:38
| Kommentare (2)
| Trackbacks (0)
Zuletzt bearbeitet am 21.02.2006 21:57
Dienstag, 6. Dezember 2005
Stress? Nicht doch!
Komme ich langsam in Zeitdruck? Neeeein ...
Heute fast den halben Vormittag damit verbracht, für die letzte noch ausstehende Betriebskostenabrechnung nach einem Fehler in meinen Buchungen zu forschen, weil die Heizkosten in der Abrechnung nicht auftauchen.
In alten Abrechnungen gewühlt, die Haare gerauft, jeden - also den Chef - angefahren, der ins Büro kam und mich von der Denkarbeit ablenkte, auf und ab getigert, gedacht, verglichen, überprüft, gedacht.
Bis mir dann endlich auffiel: ich hatte aufgrund eines Tippfühlers das falsche Konto bebucht ...
Menno!
Heute fast den halben Vormittag damit verbracht, für die letzte noch ausstehende Betriebskostenabrechnung nach einem Fehler in meinen Buchungen zu forschen, weil die Heizkosten in der Abrechnung nicht auftauchen.
In alten Abrechnungen gewühlt, die Haare gerauft, jeden - also den Chef - angefahren, der ins Büro kam und mich von der Denkarbeit ablenkte, auf und ab getigert, gedacht, verglichen, überprüft, gedacht.
Bis mir dann endlich auffiel: ich hatte aufgrund eines Tippfühlers das falsche Konto bebucht ...
Menno!
Geschrieben von Martina Preuss
in Betriebskosten
um
13:57
| Kommentar (1)
| Trackbacks (0)
Zuletzt bearbeitet am 07.12.2005 00:56
Tags für diesen Artikel: Betriebskostenabrechnung, Buchhaltung
(Seite 1 von 1, insgesamt 8 Einträge)

Kommentare
Mo, 26.07.2010 14:35
Moderne Deportation. Zeigt an, daß die Deutschen ihr Herrenm enschentum noch nicht ganz abg elegt haben.
Mo, 26.07.2010 14:32
Ewig das Gemeckere, schliessli ch war doch das Wasser für die Toilettenspülung und das Toil ettenpapier kostenlos.
Mi, 23.06.2010 15:36
Tele** hat der ** mit getei lt welcher Mieter, erst mal o hne Namen, Wohnung Nr.sowieso hat kein Kabel. Daraufh [...]
Di, 18.05.2010 23:54
Da nicht nur eine Mietpartei, sondern dank Funkvernetzung da s ganze Haus aufschrecken täte , hoffe ich jedenfalls, [...]
Di, 18.05.2010 19:40
Mir könnte man das schwer verk aufen: 1,50 Euro mehr pro Mona t und dafür 2-3 mal im Jahr zw ischen 2 und 5 Uhr nacht [...]