Neulich habe ich nach Beendigung eines Mietverhaeltnisses eine Teilkaution zurueckzahlen wollen und einen Verrechnungsscheck ueber eine zu hohe, weil im Sparbuch noch nicht in Euro umgerechnete und eingetragene Summe ausgestellt.
Das Malheur wurde gleich am naechsten Tag bemerkt und ein neuer Scheck mit korrigierter Summe und der Bitte, den anderen nicht einzuloesen, hinterhergesandt.
Gluecklicherweise haben wir den falsch ausgestellten Scheck vorsorglich sperren lassen, denn wie ich jetzt in den Kontoauszuegen gesehen habe, hat der ehemalige Mieter doch tatsaechlich beide Schecks am gleichen Tag bei seiner Bank eingereicht.
Entweder hat er den Brief nicht gelesen oder sich gedacht, probieren koenne man es ja mal ...
Dienstag, 9. Juni 2009
Man muss immer misstrauisch sein
Geschrieben von Martina Preuss
in Kaution
um
12:31
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Zuletzt bearbeitet am 09.06.2009 12:31
Mittwoch, 11. Mai 2005
Teil der Kaution fuer ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten
Das hat sich nach einschlaegigen Erfahrungen inzwischen bei uns eingebuergert.
Ein angemessener Teil der Mietkaution, wobei sich angemessen nach den Werten aus bereits erstellten Abrechnungen errechnet, wird bei uns bis zur letzten Betriebskostenabrechnung zurueckbehalten.
Wir haben es leider schon viel zu oft erlebt, dass Mieter auszogen, um sich danach um nichts mehr zu kuemmern, was die alte Wohnung betrifft.
So wie in diesem Fall, wo ich seit 2003 hinter der laeppischen Summe von ca. 60 Euro hinterherlaufe und Briefe schreibe und sogar dem Mieter durch den Hauswart hinterherspionieren lasse, ob er denn noch unter der damals angegebenen Adresse erreichbar ist. Ist er, zumindest dem Klingelschild nach.
Der letzte Versuch wird darin bestehen, den Brief mit der Mahnung persoenlich uebergeben zu lassen. Soll ich etwa wegen dieser geringen Summe ein foermliches Mahnverfahren anstrengen? Wahrscheinlich spekulieren einige darauf, dass man das gerade nicht macht. Aber wir sind hartnaeckig.
Wenn Mieter in der Zwischenzeit Namen und/oder Adresse gewechselt haben, sieht es noch schlechter mit der Eintreibung einer Betriebskostennachzahlung aus. Die Kosten fuer Nachforschungen nach dem derzeitigen Verbleib, womoeglich durch einen Rechtsanwalt, stehen in keinem Verhaeltnis zur ausstehenden Summe.
Deshalb behalten wir einen Teil der Kaution eben ein. Eine Vorgehensweise, die uebrigens auch durch einige Urteile abgesegnet ist, z.B. durch das Amtsgericht Kassel (450 C 1106/02).
Ein angemessener Teil der Mietkaution, wobei sich angemessen nach den Werten aus bereits erstellten Abrechnungen errechnet, wird bei uns bis zur letzten Betriebskostenabrechnung zurueckbehalten.
Wir haben es leider schon viel zu oft erlebt, dass Mieter auszogen, um sich danach um nichts mehr zu kuemmern, was die alte Wohnung betrifft.
So wie in diesem Fall, wo ich seit 2003 hinter der laeppischen Summe von ca. 60 Euro hinterherlaufe und Briefe schreibe und sogar dem Mieter durch den Hauswart hinterherspionieren lasse, ob er denn noch unter der damals angegebenen Adresse erreichbar ist. Ist er, zumindest dem Klingelschild nach.
Der letzte Versuch wird darin bestehen, den Brief mit der Mahnung persoenlich uebergeben zu lassen. Soll ich etwa wegen dieser geringen Summe ein foermliches Mahnverfahren anstrengen? Wahrscheinlich spekulieren einige darauf, dass man das gerade nicht macht. Aber wir sind hartnaeckig.
Wenn Mieter in der Zwischenzeit Namen und/oder Adresse gewechselt haben, sieht es noch schlechter mit der Eintreibung einer Betriebskostennachzahlung aus. Die Kosten fuer Nachforschungen nach dem derzeitigen Verbleib, womoeglich durch einen Rechtsanwalt, stehen in keinem Verhaeltnis zur ausstehenden Summe.
Deshalb behalten wir einen Teil der Kaution eben ein. Eine Vorgehensweise, die uebrigens auch durch einige Urteile abgesegnet ist, z.B. durch das Amtsgericht Kassel (450 C 1106/02).
Geschrieben von Martina Preuss
in Kaution
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10:26
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Zuletzt bearbeitet am 12.07.2005 09:53
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