Vor einer halben Stunde mit einem neuen Mieter telefonierend ist mir - und ihm - siedend heiss eingefallen, dass ich ja aus der Wohnungsabnahme noch ein Paar Schluessel in Obhut habe.
Werde ich ihm heute nachmittag sofort uebergeben, schliesslich gehoeren alle verfuegbaren Wohnungsschluessel dem Mieter zur Verfuegung gestellt.
Soweit es geht, haben wir bei Systemschloessern aber einen Generalschluessel. Das hat schon einige Mieter davor bewahrt, fuer viel Geld einen Schluesseldienst bezahlen zu muessen, wenn sie sich ausgesperrt hatten (kommt pro Haus durchschnittlich einmal im Jahr vor

).
Oder es hat das Haus davor bewahrt, abzubrennen, was aber Gottseidank erst einmal passiert ist:
Eine aufmerksame Mieterin hat leichten Brandgeruch aus einer Wohnung kommend bemerkt und den Vermieter informiert, weil auf Klingeln niemand reagierte.
Der ist dann hopplahopp zum Haus geeilt und hat die Wohnung mit dem Generalschluessel geoeffnet, um den versehentlich nicht abgestellten Herd, auf dessen Platte eine Pfanne vor sich hin brutzelte, abzustellen und so gerade noch ein Feuer zu verhindern.
Die Mieter hatten morgens das Haus verlassen, um zum Shoppen nach Duesseldorf zu fahren. Und waren uns durchaus dankbar, dass die Wohnungstuer nicht von der Feuerwehr
eingetreten werden musste bzw. das Feuer noch verhindert wurde.
Gleich danach wurden auf jeder Etage Feuerloescher im Haus angebracht.
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