Zur Vorbeugung von Schimmelpilz und Co. muss bei den heute "dichten" Gebäuden laut Energieeinsparverordnung ein Mindestluftwechsel gewährleistet werden.
Das als rudimentäre Informationen vorausgeschickt wird nun geschlussfolgert, dass der Vermieter/Eigentümer für ein gesundes Wohnklima zu sorgen hat.
Wie das praktisch gehen soll, da man meiner Meinung nach nicht alles über eine Zwangsbelüftung regeln kann?
Der hiesige Haus- und Grundbesitzerverein regt an, dem Mieter konkrete Lüftungsmassnahmen in den Mietvertrag zu schreiben.
Wie konkret das wohl aussehen kann, soll oder muss, Stosslüften, Querlüften, wann, wie oft, bei welcher Tätigkeit, wie lange etc.pp.?
Langsam komme ich mir hier vor, wie in den USA, wo auf der Packung Mikrowellenpopcorn minutiöse Szenarien aufgeführt sein müssen, z.B. dass man vorher sicherstellt, dass die Katze nicht auch in der Mikrowelle sitzt. Oder so.

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