Wir haben bei uns im Haus die Möglichkeit, Fernsehen sowohl über das (kostenpflichtige) Kabelnetz als auch über eine kostenlose Gemeinschaftsschüssel auf dem Dach zu empfangen. Nur beim Empfang über das bereits aufgerüstete Kabelnetz ist HDTV möglich, da die Schüssel auf dem Dach noch älteren Baujahres ist.
Der Eigentümer hat bereits kundgetan, dass ein Umbau der Satellitenanlage für einen digitalen Empfang für ihn nicht in Frage kommt, da - von den dabei entstehenden Kosten (für 1/4 der Mietparteien) einmal abgesehen - ja eben der Kabelempfang zur Verfügung steht.
Von einer betroffenen Mietpartei habe ich dagegen schon vernommen, dass sie nicht daran denken, auf Kabel umzustellen, weil sie sich ja schliesslich damals (das ist jetzt schon 10 Jahre her) extra diese Receiver gekauft hätten.
Also müssen diese Mieter damit leben, dass das Fernsehprogramm per analoger Satellitenschüssel immer weiter eingeschränkt wird, denn einen Anspruch auf Umrüstung der Hausanlage haben sie wohl nicht. Einen Anspruch auf Anbringung einer eigenen Satellitenschüssel am/auf/um den Balkon herum haben sie laut BGH-Urteil (AZ VIII ZR 275/09) auf keinen Fall, da ja im Haus alternativ der Empfang per (digitalem) Kabel möglich ist.
Trotzdem wurde einer Mietpartei das aufstellen einer eigenen Satellitenschüssel gestattet, unter Auflagen, also kein anbohren des Mauerwerks usw. Warum? Weil er damit ausländische Programme empfangen kann, die es über Kabel (soweit ich weiss) nicht gibt.
Montag, 21. Februar 2011
Kein Anspruch auf HDTV-Empfang
Geschrieben von Martina Preuss
in Recht + Gesetz
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Zuletzt bearbeitet am 17.03.2011 14:33
Mittwoch, 9. Februar 2011
10 Jahre sind genug
Gerade bekam ich den Anruf eines Mieters, die Gemeinschaftswaschmaschine wäre defekt. Eine kurze Recherche im Internet ergab nichts gutes, die Fehlermeldung C9 deutet auf einen Motorschaden oder irgendwas mit den Kohlenbürsten hin.
Im Hinterkopf hatte ich noch, dass die Maschine ja gerade erst neu angeschafft wurde, aber ein Blick in die Unterlagen ergab, dass es sich dabei um den Trockner gehandelt hatte, nicht um die Waschmaschine, die damit schon seit fast genau 10 Jahren im Gemeinschaftsbetrieb lief.
Okay, 10 Jahre im täglichen Betrieb, da kann man nix sagen. Vor allem, wenn man bedenkt, wie manche Mieter mit Geräten umgehen, die ihnen nicht gehören. Da werden schonmal regelmässig Hundedecken gewaschen, die Einfüllbehälter nicht gereinigt, oder, wie ich gerade gehört habe, Badematten bei Kochtemperatur gewaschen, so dass sich die Gummibeschichtung auflöst und überall absetzt.
Sollte das allerdings das Aus für Waschmaschine bedeutet haben, werde ich mit diesen Mietern eine Unterredung führen müssen.
Auch wenn die Maschine 10 Jahre klaglos ihren Dienst getan hat, eine neue Waschmaschine kostet schliesslich.
Im Hinterkopf hatte ich noch, dass die Maschine ja gerade erst neu angeschafft wurde, aber ein Blick in die Unterlagen ergab, dass es sich dabei um den Trockner gehandelt hatte, nicht um die Waschmaschine, die damit schon seit fast genau 10 Jahren im Gemeinschaftsbetrieb lief.
Okay, 10 Jahre im täglichen Betrieb, da kann man nix sagen. Vor allem, wenn man bedenkt, wie manche Mieter mit Geräten umgehen, die ihnen nicht gehören. Da werden schonmal regelmässig Hundedecken gewaschen, die Einfüllbehälter nicht gereinigt, oder, wie ich gerade gehört habe, Badematten bei Kochtemperatur gewaschen, so dass sich die Gummibeschichtung auflöst und überall absetzt.
Sollte das allerdings das Aus für Waschmaschine bedeutet haben, werde ich mit diesen Mietern eine Unterredung führen müssen.
Auch wenn die Maschine 10 Jahre klaglos ihren Dienst getan hat, eine neue Waschmaschine kostet schliesslich.
Geschrieben von Martina Preuss
in Reparaturen
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Zuletzt bearbeitet am 17.03.2011 14:32
Tags für diesen Artikel: Trockner, Waschmaschine
Dienstag, 1. Februar 2011
Altlasten
Manche Mietparteien kosten einen, auch dann noch, wenn sie längst ausgezogen.
Um die Wohnung wieder vermietbar zu machen, mussten einige Schäden beseitigt werden, diese allerdings im Einverständnis mit dem Vermieter, der die Kosten übernahm.
Dass der Vermieter jetzt jedoch eine Population Ungeziefer entfernen lassen musste, bedeutete eine unangenehme - und vor allem teure - Überraschung. Zweimal musste der Schädlingsbekämpfer kommen, der Spass kostet dann mal eben fast 600 €.
Gottseidank sind die anderen Wohnungen im Haus nicht befallen, aber die haben/hatten ja auch nie so ein Feuchtigkeitsproblem ...
Um die Wohnung wieder vermietbar zu machen, mussten einige Schäden beseitigt werden, diese allerdings im Einverständnis mit dem Vermieter, der die Kosten übernahm.
Dass der Vermieter jetzt jedoch eine Population Ungeziefer entfernen lassen musste, bedeutete eine unangenehme - und vor allem teure - Überraschung. Zweimal musste der Schädlingsbekämpfer kommen, der Spass kostet dann mal eben fast 600 €.
Gottseidank sind die anderen Wohnungen im Haus nicht befallen, aber die haben/hatten ja auch nie so ein Feuchtigkeitsproblem ...
Geschrieben von Martina Preuss
in Reparaturen
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Zuletzt bearbeitet am 01.02.2011 09:43
Tags für diesen Artikel: Feuchtigkeit, Ungeziefer
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