Beim Grundstueckskauf wurde ein oeffentliches Geh- und Wegerecht eingetragen, der Rad- bzw. Fussweg soll jetzt - nach fast 10 Jahren - nun doch noch entstehen. Soweit kann man sich wohl nicht dagegen wehren.
Das vertrackte ist jedoch, dass die Grundstuecksgrenzen verschoben wurden, dies jedoch beim Bebauungsplan nicht beruecksichtigt wurde. Auf allen uns vorliegenden Lageplaenen etc. sieht es so aus, als wuerde dieser Fussweg direkt an der Grundstuecksgrenze langlaufen, aber, wie uns einer aus der Stadtverwaltung gestern erklaerte,
die Knoedellinie sei gar nicht die Grundstuecksgrenze, sondern die Nutzungsgrenze und deshalb muesste man da jetzt einen Streifen nutzlos herumliegen lassen und den Weg daneben, also mitten ueber das Grundstueck gestalten.
Am besten ist noch: die beiden Herren gaben frank und frei zu, dass sie die
Knoedellinie zuerst auch als Grundstuecksgrenze interpretiert hatten ... Herzchen, die.
Den Bebauungsplan nachtaeglich aendern zu wollen, wird wohl auch nicht gehen, der Reihenhausnachbar muesste dem zustimmen, will er aber nicht, denn er moechte den Randstreifen fuer einen Pakrplatz kaufen.
Alles doof.
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