Ärger mit dem Vermieter, zahlt der Mieter nicht, Heizung ausgefallen und keiner kommt, wer zahlt den abgewohnten Teppichboden, wann kriege ich die Kaution zurueck, was tun mit Mietnomaden?
Solche und aehnliche Fragen beschaeftigen (fast) jeden Mieter und/oder Vermieter im Laufe des Mietlebens. Anschaulich beantwortet werden sie im neu eroeffneten Videoportal AdvoTV in der Rubrik Mieten & Vermieten.
Schade, dass man sich zum Ansehen der Videos erst ein (proprietaeres) Plugin herunterladen muss, das nur im Internet Explorer funktioniert, und nicht auf gaengige Abspielloesungen setzt ...
Samstag, 15. März 2008
"Miet-Videos"
Geschrieben von Martina Preuss
in Recht + Gesetz
um
12:18
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Zuletzt bearbeitet am 15.03.2008 16:53
Tags für diesen Artikel: Video
Mittwoch, 12. März 2008
Kirsten mit Regen
Noch immer stuermt Kirsten mit allerhand Regen ums Haus, hier oben im eher ungeschuetzten Dachgeschoss an der Wetterecke bekomme ich das ganz gut mit, Gottseidank halten Fenster und Balkontueren dicht.
Aber wahrscheinlich darf ich morgen zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen einen Auftrag zum erneuten Einstellen der Satellitenschuessel rausgeben.
Emma war beim letzten Mal schuld, eine Schadensuebernahmemeldung der Versicherung schlug just heute im Postkasten auf. Zugesagt wurde, den Schaden auch ohne Kostenvoranschlag bis zu einer Hoehe von 300 Euro zu regulieren. Soviel duerfte das wirklich nicht kosten, davon mal abgesehen ist der Auftrag laengst erledigt, die Anforderung eines Kostenvoranschlages kaeme etwas zu spaet.
Neuerdings muss man sogar bei jedem Bagatellschaden Fotos beibringen, wobei im Schreiben Wert auf das Attribut "aussagekaeftig" gelegt wurde.
Ich frage mich, wie aussagekaeftige Fotos von einem wahrscheinlich nur winzig verrutschten LNB mit angehaengter Schuessel aufgenommen werden. In weiser Voraussicht habe ich die beauftragte Firma von dem Fotowunsch in Kenntnis gesetzt, ich kenne das ja schon von anderen Schaeden. Sollten die sich doch ausdenken, aus welchem Winkel ein aussagekaeftiges Bild paesentiert werden kann.
Aber wahrscheinlich darf ich morgen zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen einen Auftrag zum erneuten Einstellen der Satellitenschuessel rausgeben.
Emma war beim letzten Mal schuld, eine Schadensuebernahmemeldung der Versicherung schlug just heute im Postkasten auf. Zugesagt wurde, den Schaden auch ohne Kostenvoranschlag bis zu einer Hoehe von 300 Euro zu regulieren. Soviel duerfte das wirklich nicht kosten, davon mal abgesehen ist der Auftrag laengst erledigt, die Anforderung eines Kostenvoranschlages kaeme etwas zu spaet.
Neuerdings muss man sogar bei jedem Bagatellschaden Fotos beibringen, wobei im Schreiben Wert auf das Attribut "aussagekaeftig" gelegt wurde.
Ich frage mich, wie aussagekaeftige Fotos von einem wahrscheinlich nur winzig verrutschten LNB mit angehaengter Schuessel aufgenommen werden. In weiser Voraussicht habe ich die beauftragte Firma von dem Fotowunsch in Kenntnis gesetzt, ich kenne das ja schon von anderen Schaeden. Sollten die sich doch ausdenken, aus welchem Winkel ein aussagekaeftiges Bild paesentiert werden kann.
Geschrieben von Martina Preuss
in Reparaturen
um
21:53
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Zuletzt bearbeitet am 12.03.2008 21:53
Tags für diesen Artikel: Satellitenschüssel, Versicherungen
2 Zimmmer und 4 Zimmer im Kiesseekarrée Goettingen zu vermieten
Wie ich gestern schon schrieb, werden am 1. April zwei Wohnungen bei uns frei, die Anzeigen sind einsehbar hier fuer die 4-Zimmer-Wohnung und hier fuer die 2-Zimmer-Wohnung (hoffe, dass es wenigstens mit den URLs klappt).
Kontaktaufnahme bitte ueber das dortige Formular oder die angegebene Telefonnummer, ich bin meist von 9 bis 14 Uhr erreichbar, ansonsten bitte auf den AB sprechen, ich rufe bestimmt zurueck.
Bitte, bitte, nicht formularschleudern (viermal vom selben Interessenten abgesandte Anfragen sind keine Seltenheit), gleichzeitig noch unter Angabe verschiedener Rueckrufnummern anrufen und auf den AB sprechen.
Ich beantworte jede Anfrage moeglichst noch am gleichen Tag oder am Folgetag, sofern sie nachmittags eintrudelt.
Kontaktaufnahme bitte ueber das dortige Formular oder die angegebene Telefonnummer, ich bin meist von 9 bis 14 Uhr erreichbar, ansonsten bitte auf den AB sprechen, ich rufe bestimmt zurueck.
Bitte, bitte, nicht formularschleudern (viermal vom selben Interessenten abgesandte Anfragen sind keine Seltenheit), gleichzeitig noch unter Angabe verschiedener Rueckrufnummern anrufen und auf den AB sprechen.
Ich beantworte jede Anfrage moeglichst noch am gleichen Tag oder am Folgetag, sofern sie nachmittags eintrudelt.
Geschrieben von Martina Preuss
in Wohnungswechsel
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12:43
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Zuletzt bearbeitet am 12.03.2008 12:43
Dienstag, 11. März 2008
Immer was neues bei der Anzeigenerstellung
Bemuehe mich gerade, zwei Anzeigen im Immobilienportal unterzubringen. Die erste Anzeige flutschte einigermassen, die zweite hatte ich auch bereits komplett formuliert und wurde bei Klick auf "weiter" mit einer Fehlermeldung beglueckt, sollte einfach im Browser zurueckgehen, habe ich gemacht und - na, toll - durfte die komplette Anzeige von vorne einstellen ...
Dessen noch nicht genug, von der Online-Anzeige aus kann man ja auch Printanzeigen buchen, ueber einen sog. Medienmanager. Ich wollte ihn aufrufen, aber fuer die Arbeit im Firefox muss man erst ein Plugin installieren. Welches ich versucht habe, so schnell gebe ich ja nicht auf, aber, ach, das Plugin ist schon so alt, dass es nicht mehr funktioniert.
Nix isses also mit der schoenen neuen, multimedial uebergreifenden Technik, liebe Immobilienscouter.
Was mich jedoch weit mehr stoert, weshalb ich beim naechsten Mal wieder auf einen anderen Anbieter ausweichen werde, ist, dass man nur noch Anzeigen im Abo beauftragen kann, die man rechtzeitig kuendigen muss, um sie nicht noch 1 oder sogar 3 Monate laenger an der Backe zu haben.
Wozu brauche ich im Vermietungsbereich, noch dazu im Privatkundenbereich, ein Abo? Das soll mir mal einer schluessig erklaeren von den Marketingstrategen da.
Dessen noch nicht genug, von der Online-Anzeige aus kann man ja auch Printanzeigen buchen, ueber einen sog. Medienmanager. Ich wollte ihn aufrufen, aber fuer die Arbeit im Firefox muss man erst ein Plugin installieren. Welches ich versucht habe, so schnell gebe ich ja nicht auf, aber, ach, das Plugin ist schon so alt, dass es nicht mehr funktioniert.
Nix isses also mit der schoenen neuen, multimedial uebergreifenden Technik, liebe Immobilienscouter.
Was mich jedoch weit mehr stoert, weshalb ich beim naechsten Mal wieder auf einen anderen Anbieter ausweichen werde, ist, dass man nur noch Anzeigen im Abo beauftragen kann, die man rechtzeitig kuendigen muss, um sie nicht noch 1 oder sogar 3 Monate laenger an der Backe zu haben.
Wozu brauche ich im Vermietungsbereich, noch dazu im Privatkundenbereich, ein Abo? Das soll mir mal einer schluessig erklaeren von den Marketingstrategen da.
Geschrieben von Martina Preuss
in Wohnungswechsel
um
13:23
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Zuletzt bearbeitet am 11.03.2008 13:34
Donnerstag, 6. März 2008
Rauchen in Mietwohnungen
Gestern ging eine Pressemitteilung durch die Medien, mitunter betitelt mit "Keine Renovierungspflicht fuer starke Raucher" (siehe Stern). Hoert sich fuer die dank der Nichtrauchergesetze sowieso schon stark gebeutelten Raucher und Raucherinnen doch gut an, oder?
Die urspruengliche Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes taegt hingegen den Titel:
Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der Mieter begruenden
Und das hoert sich hinwiederum gar nicht so euphorisch an, wie manche Medien auf den ersten Blick glauben machen wollen.
Ja, also, wie denn nun? Der Pressetext des BGH fuehrt dazu aus:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Rauchen in einer Mietwohnung ueber den vertragsgemaessen Gebrauch hinausgeht und eine Schadensersatzpflicht des Mieters begruendet, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schoenheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Waende und Decken, Streichen der Fussboeden, Heizkoerper einschliesslich Heizrohre, der Innentueren sowie der Fenster und Aussentueren von innen) beseitigen lassen, sondern darueber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhaengig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht.
Da sich jedoch die meisten durch Rauchen verursachten Schaeden in der Regel durch die normalen Schoenheitsreparaturen beseitigen lassen, also keinen Schadensersatzanspruch begruenden duerften, tut der Vermieter - wie bei allen Mietvertaegen - gut daran, wirksame Klauseln zur Abwaelzung notwendiger Schoenheitsreparaturen auf den Mieter / die Mieterin in den Mietvertrag aufzunehmen.
Die urspruengliche Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes taegt hingegen den Titel:
Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der Mieter begruenden
Und das hoert sich hinwiederum gar nicht so euphorisch an, wie manche Medien auf den ersten Blick glauben machen wollen.
Ja, also, wie denn nun? Der Pressetext des BGH fuehrt dazu aus:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Rauchen in einer Mietwohnung ueber den vertragsgemaessen Gebrauch hinausgeht und eine Schadensersatzpflicht des Mieters begruendet, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schoenheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Waende und Decken, Streichen der Fussboeden, Heizkoerper einschliesslich Heizrohre, der Innentueren sowie der Fenster und Aussentueren von innen) beseitigen lassen, sondern darueber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhaengig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht.
Da sich jedoch die meisten durch Rauchen verursachten Schaeden in der Regel durch die normalen Schoenheitsreparaturen beseitigen lassen, also keinen Schadensersatzanspruch begruenden duerften, tut der Vermieter - wie bei allen Mietvertaegen - gut daran, wirksame Klauseln zur Abwaelzung notwendiger Schoenheitsreparaturen auf den Mieter / die Mieterin in den Mietvertrag aufzunehmen.
Geschrieben von Martina Preuss
in Recht + Gesetz
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10:13
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Zuletzt bearbeitet am 06.03.2008 10:13
Tags für diesen Artikel: Rauchen, Schönheitsreparaturen
Montag, 3. März 2008
Sturmschaeden
Madame Emma hat uns letztes Wochenende besucht und waehrend wir in der Huette am Rande des Dorfes mit einer abgewehten Dekorationsfigur und einem weggeflogenen Vogelhaeuschendach noch sehr glimpflich davon gekommen sind, sammele ich im Buero gerade Schadensmeldungen.
Die Satellitenschuessel (oder der Empfaenger) hat sich natuerlich verstellt und jetzt gibt's im Haus weder Fernseh- noch Radioempfang. Ich habe sofort versucht, den Handwerker zu beauftragen, weil es auch immer schwierig ist, die Mieter aus der Dachgeschosswohnung anzutreffen, ueber die man an die Satellitenschuessel rankommt. Ausgerechnet heute hat mein Ansprechpartner jedoch Urlaub. Die Dame am Telefon war so ueberfordert, dass sie mich bat, etwas spaeter noch einmal anzurufen. Gut, habe ich gemacht. Da war dann aber der Ersatz-Ansprechpartner schon wieder unterwegs ...
Auf die Erfuellung des Versprechens, der Mann wuerde zurueckrufen, werde ich sicher in einer Woche noch warten.
Ansonsten wurden bisher nur aufgeklappte Muelltonnen gesichtet und ein Stueck Zaun ist umgefallan (worden). Letzteres ist wahrscheinlich kein Sturmschaden, sondern wieder einmal dem Vandalismus geschuldet, die Latten waren ordentlich mit dem Pfosten verschraubt und es sieht eher wie mit Gewalt umgetreten aus.
Die Satellitenschuessel (oder der Empfaenger) hat sich natuerlich verstellt und jetzt gibt's im Haus weder Fernseh- noch Radioempfang. Ich habe sofort versucht, den Handwerker zu beauftragen, weil es auch immer schwierig ist, die Mieter aus der Dachgeschosswohnung anzutreffen, ueber die man an die Satellitenschuessel rankommt. Ausgerechnet heute hat mein Ansprechpartner jedoch Urlaub. Die Dame am Telefon war so ueberfordert, dass sie mich bat, etwas spaeter noch einmal anzurufen. Gut, habe ich gemacht. Da war dann aber der Ersatz-Ansprechpartner schon wieder unterwegs ...
Auf die Erfuellung des Versprechens, der Mann wuerde zurueckrufen, werde ich sicher in einer Woche noch warten.
Ansonsten wurden bisher nur aufgeklappte Muelltonnen gesichtet und ein Stueck Zaun ist umgefallan (worden). Letzteres ist wahrscheinlich kein Sturmschaden, sondern wieder einmal dem Vandalismus geschuldet, die Latten waren ordentlich mit dem Pfosten verschraubt und es sieht eher wie mit Gewalt umgetreten aus.
Geschrieben von Martina Preuss
in Reparaturen
um
09:50
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Zuletzt bearbeitet am 03.03.2008 19:20
Tags für diesen Artikel: Sturmschäden, Vandalismus
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