Angeblich. Denn zum Artikel fehlt sowohl ein Aktenzeichen als auch das Gericht, vor dem dieses Urteil erging. Sollte der Express gewillt sein, das noch nachzureichen, will ich die Geschichte wohl glauben. Sonst eher nicht.
Der Mieterbund hat zum Thema Laerm und vor allem Sex zwei Urteile parat, die eine andere Richtung einschlagen. Immerhin stuft der Mieterbund diese Geaeusche noch unter Alltagslaerm ein.
Zitat 1: Die Ausuebung des Geschlechtsverkehrs in einer Lautstaerke, dass nachts davon die Mitbewohner des Hauses aufwachen, kann nicht mehr zum normalen Mietgebrauch gerechnet werden (Amtsgericht Rendsburg 18(11)C 766/94). Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500 000 Mark oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verboten, nach 22 und vor 6 Uhr die Nachtruhe im Miethaus zu stoeren, "insbesondere durch lautes Gestoehne, Geschreie und Gerede".
Zitat 2: Lautes Streiten, ueberlaute Musik und zu lautes Gestoehne beim Sexualverkehr muss kein Nachbar dulden. Das Gericht sah insbesondere im lauten "Stoehnen beim Sexualverkehr und durch dabei laut ausgestossene Jippie-Rufe" eine unzumutbare Belaestigung der Nachbarn (Amtsgericht Warendorf 5 C 414/97).
Allerdings frage ich mich: wer ruft dabei denn noch "Jippie". Ist doch vollkommen out.

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