Besonders um den Jahreswechsel herum stellt sich die Frage, ob es wirklich Sinn macht, kurz nach der regulaeren Ablesung noch eine Zwischenablesung zur Ermittlung der Verbrauchswerte zu machen.
Ich hatte gerade wieder einen Anruf einer ehemaligen Mieterin, die nachfragte, wie denn der in der Abrechnung ausgewiesene Verbrauch fuer einen Monat zustande gekommen waere, in dem sie die Wohnung nicht bewohnt haetten, weil schon ausgezogen.
Nachdem ich jetzt alle Unterlagen gecheckt habe, und keine Zwischenablesung finden konnte, fiel es mir wieder ein:
Ich hatte wegen des kurzen Zeitraumes keine Zwischenablesung beauftragt, die Kosten wurden daher fuer diese Mieterin vom Jahr heruntergerechnet.
Die regulaere Ablesung war Anfang Dezember, offizieller Auszug am 31. Januar. Haette ich fuer diesen Zeitraum eine Extra-Ablesung beauftragt, waeren wegen Winter und kalt mindestens fuer den Dezember noch ein paar Einheiten zusammengekommen, wo die Wohnung noch bewohnt war.
Sagen wir mal: 3 Einheiten, was nicht viel ist fuer eine Wohnung dieser Groesse und einen echten Wintermonat; das entspricht einem Betrag von ca. 25€.
Dann kommen noch die Kosten fuer die Zwischenablesung hinzu: ca. 29€
Macht Mehrkosten zur jetzigen Abrechnung von 54€
Davon ziehe ich die vom Jahr auf den Monat heruntergerechneten Kosten fuer Verbrauchseinheiten in Hoehe von ca. 49€ ab.
Bleiben - aeh - sensationelle 5€ Ersparnis.

(Alle konkreten Zahlen sind auf dieses spezielle Abrechnungsjahr, diese spezielle Stadt, dieses spezielle Haus, diese spezielle Wohnung usw. ausgelegt, also nicht uebertragbar.)
Hmm - nicht wirklich viel. Vor allem, wenn man bedenkt, wieviel Erklaerungsbedarf so eine Loesung hervorruft.
Andererseits, wenn ich eine Zwischenablesung beauftrage, ist es mir auch schon passiert, dass ein Ex-Mieter hinterher die Kosten dafuer nicht zu uebernehmen gewillt war. Der war aber auch ein spezieller Fall und ich am Ende drauf und dran, ihm eine neue Abrechnung mit Schaetzung des Verbrauchs zu verpassen.
Die Abwaelzung der Kosten fuer Zwischenablesungen und Nutzerwechsel auf die ein- und ausziehenden Mieter ist generell eher in der Grauzone angesiedelt. Auf der sicheren Seite ist ein Vermieter nur, wenn er dies ausdruecklich in den Mietvertrag aufnimmt. Leider taucht sowas in Standardmietvertaegen in der Regel nicht auf.
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