Wir wissen nun, wer den Keller okkupiert hat: der vor einigen Monaten eingezogene Doktorand ist schuld. Weil er seinen eigenen Keller nicht gefunden hat, hat er kurzerhand den erstbesten unbesetzten Keller fuer sich akquiriert.
Inzwischen habe ich mit dem Hausmeister vereinbart, dass auch bei jedem Leerstand das Kellerabteil von ihm verschlossen wird, damit niemand auf dumme Gedanken kommen kann.
Mehr, als die Mieter zu bitten, ihr Kellerabteil auch dann zu verschliessen, wenn sie es nicht nutzen, kann ich allerdings nicht. Vielleicht sollte ich einen schriftlichen Hinweis in das Übergabeprotokoll aufnehmen, dass alles, was bei einem Auszug im Kellerabteil gefunden wird, in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Mieters faellt, egal, ob er es dahingestellt hat oder nicht.
Unser Skulpturenkuenstler hat uns zwar beim letzten Treffen mit lieblichem Augenaufschlag und Hand auf dem Herzen versichert , dass er den Vorgarten, Treppenhaus und Keller von seinem Schrott befreit, ausserdem seine
Ausstellungsflaeche auf den unmittelbaren Bereich vor seiner Wohnung beschaenkt.
Jedoch, wie mir der Hausmeister vorhin mitteilte, ist nichts dergleichen passiert, im Gegentum steht jetzt wieder alles moegliche im Treppenhaus verteilt und andere Mieter sind bereits dabei, sich auslagerungsmaessig anstecken zu lassen.
So nicht, Herr Kuenstler, wir koennen durchaus auch nicht nett.
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