Neben der Hausreinigungspflicht und der Frage, ob man die Haustür abschliesst oder nicht, gibt es ein drittes Thema, das ständig Unmut in Mietshäusern verursacht: Gerümpel im Treppenhaus und/oder im Keller.
Selbst, wenn jede Mietpartei einen eigenen, ausreichend dimensionierten Kellerraum zur Verfügung hat - das Gerümpel landet unter der Kellertreppe, im Kellerflur, oder in jedem anderen, frei zugänglichen Raum, wie bei uns im Elektrokeller. Und hinterher will es nie einer gewesen sein, geschweige denn wegräumen.
Nachdem ich in zwei Briefen vergeblich dazu aufgefordert habe, den Elektrokeller nicht als Sperrmüllager zu nutzen oder als erweiterten Kellerraum zu betrachten, ist jetzt Schluss. Heute habe ich ein neues Schloss für den Raum bestellt, so dass er nicht mehr für die Allgemeinheit zugänglich ist.

Und wir werden eine Frist setzen, was bis dahin nicht entfernt wurde (diejenigen müssen sich dann ja bei mir melden, ich werde mir die Pappenheimer merken
Man muss immer hinterherlaufen. seufz
Aus Berlin, herzlich,
thomas
Haustüren richtig abzuschliessen, dafür gibt es meines Wissens keine Vorschrift, das muss jeder Hausbesitzer für sich selbst regeln, und entsprechend in der Hausordnung verankern, denke ich. Es gibt Argumente sowohl für das abschliessen (Sicherheit etc.), als auch dagegen (Fluchtweg bei Feuer o.ä.).
thomas, Berlin